Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Weitergabeverbot
Alle Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es untersagt, die Objektinformationen und Objektnachweise ohne Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstößt ein Kunde gegen diese Bestimmung und kommt dadurch ein Verkauf an Dritte zustande, so ist er für die Entrichtung der Provision haftbar.

§ 2 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Eigentümer bzw. von einem Dritten stammen und von ihm, dem Makler, weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit überprüft worden sind. Der Makler, als Überbringer dieser Informationen, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Garantie und Haftung.

§ 3 Benachrichtigungspflicht
Eine direkte Verbindungsaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Vor direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten. Bei Zuwiderhandlungen sind wir berechtigt, diese sofort zu unterbinden.

§ 4 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens, Anschrift und der Telefonnummer des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten (insbesondere Bauakten) sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

§ 5 Verschwiegenheit / Datenschutz
Sämtliche Aufträge und die damit verbundenen Unterlagen / Daten werden von uns vertraulich behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass Daten von uns auch weitergegeben werden können, wenn dies für den Verkauf, Kauf oder die Vermietung, das Mieten notwendig sind. Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.

§ 6 Bild und Textnachweise
Sämtliche von uns erstellten Bilder und Texte dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung kopiert, ausgedruckt oder veröffentlicht werden.

§ 7 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 2 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, so gelten diese. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend schriftlich bekannt zu geben.

§ 8 Provision
Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrunde gelegt. Die Provision wird bei Vertragsabschluss sofort fällig.
Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteigerung erfolgt oder wenn z. B. anstatt mit dem Eigentümer mit dem Mieter ein Vertrag als Untermietvertrag geschlossen wird. Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.
Schöner Norden Immobilien fordert beim Verbrauchergeschäft einen Verzugszinssatz von 4,5 Prozentpunkten über Basiszinssatz; bei Entgeltforderung eines Handelsgeschäftes einen Verzugszinssatz von 7 Prozentpunkten über Basiszinssatz.
Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers an Gültigkeit.

§ 9 Exposé
Exposés versenden wir auf Wunsch postalisch.

§ 10 Besichtigungen
Vereinbarte Besichtigungstermine gelten als verbindlich und können durch zeitgerechte, fernmündliche oder schriftliche Absage storniert werden.

§ 11 Haftungsausschluss
Schöner Norden Immobilien haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

§ 12 Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, auch uneingeschränkt für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

§13 Teledienstgesetz
Das Internet ist ein Verbund verschiedener dezentraler Netze. Zwischenspeicherungen und Transport der Daten erfolgen auf nicht vorausbestimmbaren Stationen und Wegen. Als Inhaltanbieter nach § 6 des Teledienstgesetzes bzw. § 6 des Mediendienststaatsvertrages können wir nicht die Gewähr geben, dass auf dem Wege zu Ihnen keine Manipulationen und /oder versehentliche Verfälschungen der Informationen erfolgen sowie die Verwendung nur aktueller Daten vorliegt. Für die Richtigkeit der Inhalte und Übereinstimmung mit den Ursprungsdaten können wir deshalb keine Gewähr übernehmen. Wir bemühen uns auf unseren Webseiten um Richtigkeit und Aktualität. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen und Daten ist jedoch ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, Informationen oder Daten kurzfristig zu ändern oder zu ergänzen.

§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.